(Mediationsanaloge) Supervision für Mediatoren

Mediationsanaloge Supervision für Mediatoren

Supervision ist die Möglichkeit, das berufliche Handeln und Erleben zu reflektieren. Damit ist diese Beratungsform essentiell für verschiedene Berufsgruppen wie Mediatoren, Juristen, Supervisoren und alle medizinischen und sozialen Berufe. In diesem Artikel soll näher auf das neue Mediationsgesetz (1.9.2017) und deren Konsequenz für die Ausbildungsteilnehmer zum „Zertifizierten Mediator“ eingegangen werden.

Behandelte Themenbereiche im Artikel „Mediationsanaloge Supervision für Mediatoren“:

Supervision

Supervision ist ein Beratungsverfahren, durch welches Beziehungen von Menschen professionell reflektiert werden. Zu den Zielen zählen Introspektion bei professionellen Helfern sowie die selbstreflektierende Analyse des eigenen beruflichen Handelns und Erlebens. Mit diesen Themen sollten sich eine Vielzahl an Berufsgruppen regelmäßig in einer Supervisionsgruppe (Teamsupervision, Gruppensupervision) oder in einem Einzelsetting auseinandersetzen. Zu diesen Berufsgruppen zählen unter anderem Juristen, Supervisoren, Angestellte in sozialen und medizinischen Berufen sowie Therapeuten und Berater.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass Supervision in jeder Organisation oder Institution den Erfolg und die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert. Dies gelingt, indem die Teamleiter und deren Mitarbeiter die Kooperation und Kommunikation verbessern. Sie ist damit ein Instrument der Qualitätssicherung und unterstützt die Prozessgestaltung und -reflektion. Hierdurch stellt Supervision einen wesentlichen Bestandteil bei organisatorischen Veränderungsprozessen dar.

Mediationsgesetz (MediationsG) von 2012

Das Mediationsgesetz von 2012 definiert Mediation als „vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung Ihres Konflikts anstreben.“ Der Mediator ist laut Gesetz eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt. Der Mediator fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind.

Die gleichen Anforderungen werden an einen Supervisor gestellt.

Phasen bei einer Mediation

Eine Mediationssitzung ist klar strukturiert:

• Vorlaufphase
• Erstgespräch und Grundlagen
• Themensammlung
• Konfliktbearbeitung und Bearbeitung der Interessen
• Lösungsoptionen
• Verhandeln
• Vereinbaren und Abschluss
• Nachlaufphase

Neues Mediationsgesetz ab 1.9.2017

Am 1.9.2017 tritt das neue Mediationsgesetz in Kraft. In §2 Absatz (5)* dieses Gesetzes steht, dass die Ausbildungsteilnehmenden an einer Einzelsupervision teilgenommen haben müssen. Dies ist die Voraussetzung, dass sich Ausgebildete als zertifizierte Mediatoren bezeichnen können.

Mediationsanaloge Supervision

Die mediationsanaloge Supervision stellt ein Arbeitsverfahren dar, welches analog dem Mediationsprozess strukturiert ist.

Phasen der mediationsanalogen Supervision

• Vorlaufphase / Kontraktphase
• Themensammlung
• Themen- und Konfliktbearbeitung
• Bildung der Hypothesen
• Entwicklung der Optionen
• Entscheiden und Vereinbaren
• Abschiedsritual

Mediationsanaloge Supervision für die Ausbildungsteilnehmenden „Zertifizierter Mediator“

Aufgrund der gleichen Strukturierung von Mediation und mediationsanaloger Supervision entspricht dieses Verfahren ganz besonders gut den Anforderungen des neuen Mediationsgesetzes, welches am 1.9.2017 in Kraft tritt.

Ich habe die Ausbildung zum mediationsanalogen Supervisor an der Steinbeis Hochschule erfolgreich absolviert.

Gern können Sie mich ansprechen, damit wir einen Termin für die Einzelsupervision entsprechend dem neuen MediationsG §2 Absatz (5) vereinbaren können.

„Handle stets so, dass sich die Anzahl der Möglichkeiten vergrößert!“Heinz von Foerster

*Entsprechend dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2016 „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vom 21. August 2016“
§ 2 Ausbildung zum zertifizierten Mediator
Absatz (5) müssen die Ausbildungsteilnehmenden an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation teilgenommen haben.

 

Jetzt anrufen und Termin vereinbaren: 

Telefon Festnetz: 0351 8749 1870 oder Handy: 0176 5511 7213

Oder Sie senden Sie mir bitte eine Email an folgende Adresse: kontakt@supervision-nake.de.

Autor: Kathrin Nake
Thema: Mediationsanaloge Supervision für Mediatoren

Verwandte Beiträge

Coaching und Supervision

Einsatz und Nutzen von Supervision bei Mobbing

Einsatz und Nutzen von Supervision bei Mobbing Das erste Mal wurde das Phänomen Mobbing in der deutschen Literatur im Jahr 1993 von Prof. Heinz Leymann umfassend beschrieben. Seitdem wird sich in der Literatur immer häufiger Read more...

Coaching und Supervision

Fallsupervision

Fallsupervision zum Lösen von schwierigen Situationen Marlen und ihre Schwiegermutter: Frau Marlen Z. ist eine junge und zarte Frau. Sie hat seit vielen Jahren Schwierigkeiten mit ihrer Schwiegermutter Sigrid. Diese redet ihr in alle Entscheidungen Read more...